Um mit seinen Vierbeinern einen harmonischen Urlaub auf Sylt zu verbringen, sollten Sie sich unbedingt mit der folgenden Hunde-Etikette vertraut machen.
Die Hunde-Etikette
- Am Strand ist die Mitnahme von Hunden während der Hauptsaison nur an den gekennzeichneten Hundestränden erlaubt.
- Leinenpflicht besteht in den Sylter Parks, Wald-, Grün- und Sportanlagen, im gesamten Ortsteil Westerland einschließlich der Promenade, im gesamten Bereich von List aufgrund der frei laufenden Schafe, bei öffentlichen Veranstaltungen und Märkten, auf den Friedhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf den Wegen durch die Naturschutzgebiete.
- Lassen Sie Ihren Vierbeiner insbesondere keine Kinderspielplätze betreten.
- Weisen Sie bitte auch andere Hundehalter darauf hin, ihre Hunde an die Leine zu nehmen. Nennen Sie ihnen die Bereiche, in denen Hunde freilaufen dürfen, also an den Hundestränden sowie auf den ausgewiesenen Hundeauslaufzonen im Norden und Süden von Westerland.
- Generell gilt: Bitte entfernen Sie immer den Kot Ihres Hundes. Dafür können Sie auch die kostenlosen Hundekotbeutel nutzen, die an nahezu jedem öffentlichen Abfalleimer zu finden sind.
- Nehmen Sie umso mehr Rücksicht auf Ihre Umwelt, je größer Ihr Hund ist. Niemand außer Ihnen kann wissen, dass Ihr Vierbeiner eigentlich ganz friedlich ist. Verhalten Sie sich bitte immer so, dass sich niemand durch Ihren Hund bedroht fühlt.
- Bitte haben Sie für den Notfall Impfpass, Gesundheitszeugnis und Versicherungsnummer der Haftpflichtversicherung Ihres Hundes parat.
- Denken Sie bitte außerdem an Leine und Halsband (mit Hundemarke), Plastiktüten für Hinterlassenschaften und gegebenenfalls einen Maulkorb.