Die Ziele und Aufgaben der Insel Sylt Tourismus-Service GmbH sind wie folgt im Gesellschaftsvertrag und in dem auf dieser Basis beschlossenen Leitbild wie folgt festgelegt:
Gesellschaftsvertrag: § 2 (Gegenstand des Unternehmens)
Gegenstand des Unternehmens ist es, touristische Einrichtungen auf dem Gebiet der Gemeinde Sylt (Archsum, Keitum, Morsum, Munkmarsch, Rantum, Tinnum & Westerland) bereitzustellen und alle mit einem Tourismus-, Tagungs- und Kurbetrieb verbundenen Aufgaben zu erfüllen.
Leitbild
Die Insel Sylt Tourismus-Service GmbH versteht sich als wirtschaftsfördernder touristischer Dienstleistungsbetrieb. Dazu ist eine breite und zeitgemäße Dienstleistungspalette vorzuhalten. Die Dienstleistungsangebote sind unabhängig davon, ob sie ganz oder teilweise über Kur- und Tourismusabgabe bzw. ganz oder teilweise über privatwirtschaftliche Entgelte finanziert werden, so wirtschaftlich wie möglich zu erbringen, um eine hohe Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Insgesamt ist ein möglichst ausgeglichenes Betriebsergebnis regelmäßige Zielsetzung.
Compliance Leitlinien
Die Compliance Leitlinien geben den Rahmen für verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln vor und zeigen die Compliance-Struktur der Insel Sylt Tourismus-Service GmbH (ISTS). Diese Compliance-Leitlinien spiegeln das Leitbild sowie die Unternehmenswerte, Ziele und Prinzipien der ISTS wider. Die Compliance-Leitlinien richten sich an alle Organe und Mitarbeiter/-innen (Angehörige) der ISTS und durch unser Selbstverständnis sowie unser Handeln auch an unsere Partner und Lieferanten.
Bilanz zum 31.12.2021
Aktiva | Passiva | ||
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A. Anlagevermögen | A. Eigenkapital | ||
Immaterielle Vermögensgegenstände | 283.128,93 € | Gezeichnetes Kapital | 14.010.000,00 € |
Sachanlagen | 25.180.128,69 € | Rücklagen | 31.730.884,60 € |
Finanzanlagen | 15.719.669,26 € | Gewinnvortrag | 0,00 € |
Jahresüberschuss | 8.444.121,38 € | ||
41.182.926,88 € | 54.185.005,98 € | ||
B. Umlaufvermögen | B. Rückstellungen | 2.527.662,27 € | |
Vorräte | 487.372,72 € | ||
Forderungen u. sonst. Verm.-gegenstände | 5.129.607,35 € | C. Verbindlichkeiten | 4.878.096,63 € |
Kassenbestände u. Guthaben | 15.072.728,52 € | D. Rechnungsabgrenzungsposten | 282.896,59 € |
20.689.708,59 € | |||
C. Rechnungsabgrenzungsposten | 1.026,00 € | ||
Aktiva | 61.873.661,47 € | Passiva | 61.873.661,47 € |
GuV 2021
Touristische Dienstleistungserlöse ("Kur- und Tourismusabgabe") | 14.813.293,47 € |
Sonstige Umsatzerlöse (diverse weitere Geschäftsbereiche) | 10.042.289,96 € |
andere aktivierte Eigenleistungen | 14.299,03 € |
sonstige betriebliche Erträge | 302.344,39 € |
Materialaufwand | -7.133.103,69 € |
Personalaufwand | -10.012.230,41 € |
Abschreibungen | -2.454.035,11 € |
sonstige betriebliche Aufwendungen | -1.280.576,89 € |
Betriebsmittelzuschuss Flughafen Sylt GmbH | -656.000,00 € |
Erträge aus Ausleihung des Finanzanlagevermögens | 390,92 € |
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 9.087,27 € |
Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -93.641,22 € |
Abschreibungen auf Finanzanlagen | -4.745,09 € |
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EgG) | 3.547.372,63 € |
Ergebnisübernahme aus Gewinnabführungsverträgen | 9.449.393,62 € |
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -4.408.780,84 € |
Ergebnis nach Steuern | 8.587.985,41 € |
sonstige Steuern | -143.864,03 € |
Jahresüberschuss (wurde unter Abzug von T€ 3.007 ausgeschüttet) | 8.444.121,38 € |
Definitionen
Touristische Dienstleistungserlöse
Diese beinhalten insbesondere Leistungen für Kurabgabeerlöse (T€ 12.171), die gem. § 10 KAG zu verwenden und zu kalkulieren sind (die Verwendung der Kurabgabeerlöse – sie darf z.B. nicht für Marketing genutzt werden! – ist weiter unten aufgeführt) sowie für die Tourismusabgabe . Die Tourismusabgabe wurde i.H.v. T€ 1.693 von der Gemeinde bei den Betrieben erhoben und durch den Gemeindeanteil (= T€ 950) ergänzt.
Materialaufwand
Hierin sind u.a. Werbekosten i.H.v. T€ 1.860 enthalten (ohne Material-, Personalaufwand, Abschreibungen und weitere sonstige Aufwendungen). Beinhaltet darin sind T€ 381 für Marketingbeiträge an Tourismusorganisationen.
Zusätzlicher Hinweis zu den Beteiligungserlösen
Die Erlöse aus Beteiligungen beeinflussen – wie oben ersichtlich – das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit nicht. Diese Erlöse sind auf der Ebene der ISTS zu versteuern und werden nach Steuern und nach Bildung einer Investitionsrücklage bei der Beteiligungsgesellschaft der Gemeinde als Gesellschafter ausgeschüttet.
Betriebsmittelzuschuss Flughafen
Dieser Zuschuss gehört zum laufenden Geschäft, wird nicht aus Beteiligungsgewinnen bestritten und ist in engem Zusammenhang zu den Marketingaufwendungen zur Generierung von Nachfrage und damit Erlösen zu sehen.
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Verwendung der Kurabgabe
Aus den Erlösen der Gästekarte werden in der Gemeinde Sylt öffentliche Urlaubs- und Erholungseinrichtungen finanziert sowie Projekte, die in einer Gemeinde mit etwa 15.000 Einwohnern üblicherweise nicht vorhanden sind.
Dazu gehören unter anderem:
- "Musik am Meer"- frei zugängliche Konzerte in der Musikmuschel von Mai bis Oktober (rund 400 Konzerte)
- Freier oder vergünstigter Eintritt bei Ausstellungen und Vorträgen
- Internationale Sportevents, wie z. B. der Windsurf World Cup.
- Rund 2 Kilometer gepflegte Strandpromenade mit hohem Instandhaltungsaufwand.
- Insgesamt 15 Kilometer gereinigter Badestrand (hoher Entsorgungsaufwand durch täglich bis zu 2,5 Tonnen Abfall, ca. 30.000 Müllsäcke im Jahr).
- Auf- und Abbau der Holzwandelbahn sowie ständige Kontrolle und Instandhaltung der Strandtreppen und der Strandübergänge auf knapp 5.000 Metern.
- Service- und Sicherheitskräfte, die in der Hauptsaison, besonders in den Nächten, für Ruhe und Ordnung im Promenadenbereich sorgen.
- Installation und Pflege der sanitären Anlagen, wie Strandduschen und WCs (aktuell 26 öffentliche WCs in Westerland & Rantum).
- Badeaufsicht und Rettungsschwimmer, die für Ihre Badesicherheit besondere Fähigkeiten benötigen (z. B. Brandungsprüfung).
- Congress Centrum Sylt für jeden Anlass und Gruppen bis zu 1.200 Personen.
- Kindertreff Villa Kunterbunt mit Piratenspielplatz und Springkissen für unsere kleinen Gäste.
- Kinderbetreuung und Veranstaltungsprogramm durch ausgebildete Animateure.
- Funbeach-Sportanimation in den Sommermonaten in Westerland und Rantum.
- Kostenlose Bereitstellung von Strandrollstühlen an den Westerländer Strandübergängen Badezeit und Oase zur Sonne, in Rantum auf Anfrage.
Für saubere Strände
Allein die Strandbewirtschaftung kostet die Gemeinde Sylt über 2 Millionen Euro pro Jahr. So teuer sind Strandreinigung, Rettungsschwimmer, Badeaufsicht, öffentliche Toiletten im Strandbereich, Auf- und Abbau der Holzwandelbahnen und deren Instandhaltung sowie Pflege der Promenade. Auch das Budget für unsere alljährlichen Aufwendungen in Höhe von mehreren Millionen Euro, unsere Serviceleistungen und unsere Infrastruktureinrichtungen müssen wir mit unserem Dienstleistungsunternehmen erwirtschaften.
Dazu gehören beispielsweise:
- Freizeitbad Sylter Welle mit den großzügigen Bade- und Saunalandschaften.
- Syltness Center – das Day Spa am Meer – für Schönheit und Wohlbefinden mit seinem aufwendigen Wellness-, Thalasso-, Sport- und Beautybereich.
- Qualifizierte Physiotherapeuten und Wellnessberater, die Sie fachkompetent betreuen.
- Vielseitige Sportprogramme für Ihre Fitness und Gesundheit.
- Renovierung und Instandhaltung aller öffentlichen Kur- und Dienstleistungseinrichtungen.
- Instandhaltung der Rettungs- und Sanitätshäuschen.
- Promenadenwärter, die für Sauberkeit und Ordnung sorgen und gerne bei Ihren Anliegen helfen.
- Gärtnerische Pflege aller Außenanlagen der Sylter Welle, des Syltness Centers und der Grünpflanzen in unseren öffentlichen Räumen in allen Ortsteilen der Gemeinde Sylt.
- Beseitigung von Sturm- und Flutschäden.
- Entfernung von Sandflugverwehungen.
- Auf- und Abbau von Strandbeschilderungen inkl. Warnhinweistafeln.
- Informationsdienste in den Tourist-Informationen Info-Center Westerland (Friedrichstraße 44) und im Pavillon auf dem Bahnhofsvorplatz Westerland sowie in den Tourist-Informationen Keitum, Morsum, Rantum und Tinnum.
Unsere Zimmerleute, Tischler, Maler, Schlosser, Installateure, Elektriker, LKW-Fahrer etc. sind ständig in Aktion, um in unseren Werkstätten und an allen Anlagen inner- und außerhalb der Gebäude erforderliche Reparaturen und Schönheitspflege vorzunehmen. Die formschönen Promenadenbänke werden zum Beispiel nach eigenen Entwürfen in Handarbeit angefertigt.
Die Einnahmen aus der Gästekarte decken nicht einmal die Hälfte unserer gesamten Aufwendungen. Der weitere Finanzbedarf muss über zusätzliche Eintrittsgelder, Gebühren und den Verkauf von Sonderleistungen erwirtschaftet werden. So zum Beispiel durch den Eintritt in das Freizeitbad Sylter Welle, Behandlungen im Syltness Center, Strandkorbvermietung oder die Kinderbetreuung in der Villa Kunterbunt.
Gesetzliche Grundlage für die Kurabgabe ist übrigens der § 10 des Kommunalabgabengesetzes zum Unterhalt öffentlicher Kur- und Urlaubseinrichtungen. Die Kurabgabe ist grundsätzlich von allen ortsfremden Personen ohne Rücksicht darauf zu entrichten, ob und in welchem Umfang sie die öffentlichen Kur- und Erholungseinrichtungen nutzen. Auch Einheimische und Tagesgäste beteiligen sich an den Kosten.
Hier finden Sie die aktuelle „Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Sylt“.