Wir informieren Sie gern über den Stand zum Coronavirus auf der Insel Sylt und geben Ihnen Verhaltensempfehlungen für Ihren Urlaub auf der Insel an die Hand.
Seit dem 19. März 2022 gelten für den Urlaub in Schleswig-Holstein keine Beschränkungen mehr.
Mit der neuen Landesverordnung, gültig vom 01. bis 30. Mai, bleibt die Maskenpflicht in Kranken- und Pflegeinrichtungen sowie im ÖPNV genauso bestehen, wie die Maskenempfehlung im Innenbereich.
Weiterhin nutzen viele Unternehmen ihr Hausrecht und setzen die Maskenempfehlung um. Bitte beachten Sie daher die Aushänge an den jeweiligen Geschäften, Freizeiteinrichtungen & gastronomischen Betrieben.
Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen zur Anreise nach Sylt in Zeiten von Corona
Informationen für den Urlaub auf Sylt
Alles Wissenswerte rund um das Thema Coronavirus auf der Insel Sylt haben wir nachfolgend übersichtlich für Sie zusammengestellt.
Mit Beachtung der entsprechenden Regelungen und Rücksicht auf Ihre Mitmenschen können Sie Ihren Urlaub auf Sylt verbringen.
Bitte beachten Sie stets, dass dies nur so möglich ist, wenn sich alle an die Vorgaben des Landes halten. »Alle Testmöglichkeiten auf Sylt
Seit dem 19. März 2022 gilt für die Nutzung von Beherbergungsbetrieben keine allgemeingültige Regel mehr.
Es gibt keine von der Landesregierung vorgegebene Regelungen mehr.
Trotz der Lockerungen in der neuen Landesverordnung bleibt in wenigen gastronomischen Betrieben und Freizeiteinrichtungen die 3G-Regelung sowie die Maskenpflicht bis zum Platz bestehen. Bitte informieren Sie sich vor dem Besuch bei den jeweiligen Restaurants auf deren Webseiten, Social Media-Profilen oder über Aushänge vor Ort.
Die Badelandschaft sowie die Saunalandschaft der Sylter Welle sind geöffnet. Seit dem 19. März gelten keine weiteren Eingangsbeschränkungen. Weitere Informationen lesen Sie auf www.sylterwelle.de
Im Syltness Center steht das gewohnte Angebot zur Verfügung. Es gilt im gesamten Gebäude, zum Schutze der Mitarbeiter und Gäste, die dringende Empfehlung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes/einer FFP2-Maske. Während der Behandlungen (außer Kosmetik) besteht eine Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes.
Für das Sportcenter im Syltness Center gilt Maskenempfehlung bis zum Beginn der Kurse. Den monatlich aktuellen Sportplan finden Sie hier.
Ja, in diesem Jahr finden wieder zahlreiche Veranstaltungen statt. Eine Übersicht sowie die Möglichkeit des Ticketkaufs bietet unser Veranstaltungskalender.
Weiterhin wird empfohlen, in Innenräumen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Ja, es steht einem Besuch des weitgefächerten Freizeitangebotes auf der Insel Sylt nichts mehr im Wege.
Die Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.
Eine Übersicht, in welchen Bereichen die Maskenpflicht gilt, haben wir für Sie weiter unten zusammengestellt.
Es wird weiterhin empfohlen, wenn möglich einen Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
Für private Treffen gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr.
Auf Sylt gibt es zahlreiche Teststationen für Antigen-Schnelltests. Eine Übersicht finden Sie hier.
Alle Allgemeinverfügungen und Erlasse zur Corona-Pandemie können Sie auf den offiziellen Seiten des Kreises Nordfriesland und der Landesregierung Schleswig-Holstein nachlesen!
Die aktuell gültige Landesverordnung (gültig ab 1. Mai 2022) finden Sie hier.
Lesen Sie auch gern die zusammenfassende Pressemitteilung zur neuen Landesverordnung vom Land Schleswig-Holstein.
Man muss auch auf Sylt davon ausgehen, dass es Infektionsfälle gibt. Aktuelle Infektionszahlen sind beim RKI bzw. Kreis Nordfriesland nachzulesen.
Bitte gehen Sie nicht direkt zu einem Arzt, sondern rufen Sie die 116 117 an. Über diese Nummer gelangen Sie zum ärztlichen Bereitschaftsdienst, der das nähere Vorgehen mit Ihnen bespricht.
Sollten Sie zur Behandlung an die Asklepios Nordseeklinik verwiesen werden, nutzen Sie bitte ausschließlich den separaten Schleuseneingang für Verdachtspatienten.
Hierzu wurde seitens des Deutsche Tourismus Verbandes die FAQ zur Beherbergung zusammengestellt und veröffentlicht. Bitte kontaktieren Sie bei Fragen Ihren Gastgeber direkt bzgl. Ihres Stornierungswunsches und seiner -bedingungen bzw. Kulanz.
Die Maskenpflicht gilt
- für externe Personen in Krankenhäusern (FFP2)
- für Mitarbeitende in Pflegeeinrichtungen, Besuchende haben eine FFP2-Maske zu tragen
- in Einrichtungen der Eingliederungshilfe wie bei Pflegeeinrichtungen
- bei Dienstleistungen ambulanter Pflegedienste für alle Personen (soweit dies mit der Art der Dienstleistung vereinbar ist)
- im Öffentlichen Personennahverkehrs einschließlich Taxen und Schulbussen (die Maskenpflicht in Bahnhofsgebäuden entfällt)
Jeder sollte die Grundregeln beachten, die immer gelten, wenn es darum geht, Infektionen möglichst zu vermeiden.
Diese haben wir nachfolgend entsprechend den Empfehlungen des Robert Koch Institutes, das in Deutschland für diese Art von Infektionserscheinungen das zentrale Institut ist, für Sie zusammengefasst:
Stand: 05. Mai 2022
Alle Angaben ohne Gewähr. Kein Anspruch auf Vollständigkeit.