Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die unterschiedlichen Webseite-Bereiche der Insel Sylt Tourismus-Service GmbH

Per Klick auf die Überschriften, öffnen sich die entsprechenden AGB

Lieber Gast,

bitte schenken Sie den nachstehenden Vermittlungsbedingungen Ihre Aufmerksamkeit, sie regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der Insel Sylt Tourismus-Service GmbH (nachfolgend ISTS genannt). Diese Vermittlungsbedingungen werden Bestandteil des mit der ISTS als Vermittler von Übernachtungs- und sonstigen Leistungen geschlossenen Vermittlungsvertrages.

1. Gegenstand der Vermittlung
Die ISTS vermittelt über ein elektronisches Reservierungssystem Übernach-tungsleistungen und sonstige Leistungen, wie z.B. Tickets.

Die ISTS erbringt mit dieser Tätigkeit keine eigenen Leistungen, sie vermittelt diese vielmehr im Namen und für Rechnung dritter Unternehmen, nachfolgend Leistungsträger genannt. Der Vertrag über die gebuchte Leistung kommt somit ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger zustande. Die ISTS und den Kunden verbindet lediglich ein Vermittlungsvertrag.

Der Umfang der vermittelten Leistung ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der Bestätigung.

2. Buchung und Vertragschluss

2.1. Mit Ihrer Buchung bei der ISTS bieten Sie dem Leistungserbringer den Abschluss eines Vertrages (z.B. bei Unterkunftsbuchungen eines Beherbergungsvertrages) und der ISTS den Abschluss eines Vermittlungsvertrages unter Einbeziehung dieser Vermittlungsbedingungen verbindlich an.

2.2. Die Buchung kann elektronisch über das Internet, per Post, per Fax oder per Telefon vorgenommen werden.

2.3. Die in Ziffer 2.1 genannten Verträge kommen mit der Annahme durch die ISTS zustande. Über die Annahme, für die es keiner bestimmten Form bedarf, werden Sie unverzüglich nach Vertragsschluss durch Übersendung einer Buchungsbe-stätigung informiert. Bei einer elektronischen Buchung über das Internet erfolgt die Information durch die Anzeige einer Buchungsbestätigung am Ende des Buchungsvorganges. Sie haben die Möglichkeit sich diese Buchungsbestätigung nach Abschluss Ihrer Buchung auszudrucken und zusätzlich an Ihre E-Mail-Adresse schicken zu lassen.

2.4 Die der ISTS zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften geschützt.


3. Zahlung und Abwicklung bei Übernachtungsleistungen

3.1 Die Zahlung des auf der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Übernachtungs-preises erfolgt wie auf der jeweiligen Buchungsbestätigung im Bereich „Zah-lungsmodalitäten“ angegeben, mit Ausnahme einer Buchung gemäß der nachfol-genden Ziffer 3.2

3.2 Bei einer Buchung von speziellen Raten (z.B. Sonderkonditionen, Frühbucher- oder Lastminuteraten) kann jedoch Ihre Kreditkarte unmittelbar nach der Bu-chung von dem Beherbergungsbetrieb belastet werden. Hierauf werden Sie während der Buchung gesondert hingewiesen.


4. Zahlung und Abwicklung bei Pauschalreisen

Die möglichen Zahlungsarten werden Ihnen während der Buchung angezeigt. Die Zahlung erfolgt sodann so, wie während der Buchung gewählt und mit der Buchungsbestätigung bestätigt. Die Reiseunterlagen werden Ihnen nach Zahlungseingang zugesandt.


5. Zahlung und Abwicklung bei Eintrittskarten

Den auf der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Betrag zahlen Sie nach Ihrer Buchung an den auf der Buchungsbestätigung angegebenen Empfänger. Nach Zahlungseingang werden Ihnen die gebuchten Tickets zugesandt.


6. Zahlung und Abwicklung bei Flugleistungen

Die angebotenen Zahlungsarten differieren je nach Fluggesellschaft. Die möglichen Zahlungsarten werden Ihnen während des Buchungsvorganges angezeigt. Die Zahlung erfolgt sodann so, wie während der Buchung gewählt und mit der Buchungsbestätigung bestätigt. Gleiches gilt für den Ausdruck, bzw. die Zusendung der Flugtickets.


7. Rücktritt / Stornierung

7.1 Sie können jederzeit durch Erklärung gegenüber der ISTS oder dem Leistungsträger zurücktreten. Der Rücktritt soll unter Angabe Ihrer Buchungsnummer erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der ISTS. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt in Textform zu erklären.

7.2 Haben Sie eine Übernachtungsleistung gebucht und stornieren Sie die Buchung oder nehmen Sie die gebuchte Unterkunft nicht in Anspruch, kann der Leistungsträger Ersatz für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes der Aufwendungen des Leistungsträgers sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung des Zimmers zu berücksichtigen. Die Rücktrittsgebühr ist sofort fällig.

7.3 Bei der Buchung einer Übernachtungsleistung mit speziellen Raten (z.B. Sonderkonditionen, Frühbucher- oder Lastminuteraten) ist im Fall des Rücktritts der volle Rechnungsbetrag zu zahlen. Hierauf werden Sie während der Buchung gesondert hingewiesen.

7.4 Im Fall der Stornierung von Pauschalreisen richtet sich der von Ihnen zu zahlen-de Betrag nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reise-veranstalters, die Ihnen während des Buchungsvorganges angezeigt werden.

7.5 Im Fall der Stornierung von Eintrittskarten ist der gesamte auf der Buchungsbestätigung ausgewiesene Betrag zu zahlen.

7.6 Im Fall der Stornierung von Flugleistungen richtet sich der von Ihnen zu zahlende Betrag nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft, die Ihnen während des Buchungsvorganges angezeigt werden.

7.7 Es bleibt Ihnen in allen Fällen unbenommen nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden durch Ihren Rücktritt entstanden ist, als eine von Ihnen geforderte Pauschale. In diesem Fall sind Sie zur Bezahlung der geringeren Kosten (oder wenn kein Schaden entstanden ist zu keiner Zahlung) verpflichtet.

8. Gewährleistung / Haftung

8.1 Die ISTS ist lediglich Vermittler von Fremdleistungen und steht nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der vermittelten Fremdleistungen, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der vorgenannten Fremdleistungen ein. Die ISTS haftet nicht für die Nicht- oder Schlechtleistung des vermittelten Vertrages.

8.2 Die Haftung der ISTS beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8.3 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen sind unver-züglich und ausschließlich an den jeweiligen Beherbergungsbetrieb oder Veran-stalter zu richten. Reichen die auf der Reservierungsbestätigung oder der Ein-trittskarte enthaltenen Angaben für die Identifizierung des Beherbergungsbetrie-bes oder Veranstalters nicht aus, können bei der ISTS die notwendigen Informa-tionen eingeholt werden.

 

9. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vermittlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch die gesetzliche Regelung zu ersetzen.

 

10. Gerichtsstand

Klagen gegen die ISTS sind an deren Sitz zu erheben. Für Klagen der ISTS gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohn-sitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der ISTS maßgebend.


Insel Sylt Tourismus-Service GmbH
Strandstraße 35
25980 Sylt/Westerland

Stand: Oktober 2016

  1. Geltung
    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen für die Vermittlung von Eintrittskarten und Tickets für touristische Leistungen, die über die vor Ort auf Sylt in den Tourist-/Informationen und Vorverkaufsstellen, telefonisch und in den mit „booking&more“ gekennzeichneten Online-Shops erworben werden können. Die nachfolgend in alphabetischer Reihenfolge genannten Unternehmen vermitteln die touristischen Leistungen als sogenannte „Sylter Buchungspartner“. Sie nutzen dafür die Buchungssoftware der Firma feratel media technologies GmbH, Meßkircher Str. 17/2, 88605 Meßkirch, dessen Lizenznehmer die Insel Sylt Tourismus-Service GmbH, Strandstraße 35, 25980 Sylt / Westerland ist.

    Sylter Buchungspartner von A-Z:

    Buchungszentrum Sylt „Sylter Tagungs- und Kongress GmbH“, Stephanstraße 6, 25980 Sylt / Westerland, Telefon: 04651 9988, Telefax: 04651 998555, E-Mail: info@buchungszentrum-sylt.de, Internet: www.buchungszentrum-sylt.de, Geschäftsführer: Hayo Feikes, Vorsitzender des Aufsichtsrates: z.Zt. durch Krankheit bis zur nächsten Gesellschafterversammlung vakant, Registergericht: Amtsgericht Flensburg, Handelsregister: HRB 404 NI, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 227 543 329

    Insel Sylt Tourismus-Service GmbH (ISTS), Strandstraße 35, 25980 Sylt / Westerland, Telefon: 04651 9980, Telefax: 04651 9986000, E-Mail: urlaub@insel-sylt.de, Internet: www.insel-sylt.de, Geschäftsführer: Peter Douven, Vorsitzender des Aufsichtsrates: Kay Abeling, Registergericht: Amtsgericht Flensburg, Registernummer: HRB 7124 FL, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 261 355 900

    Kurverwaltung List auf Sylt, Eigenbetrieb der Gemeinde List auf Sylt, Landwehrdeich 1, 25992 List auf Sylt, Telefon: 04651 95200, Telefax: 04651 952029, E-Mail: info@list-sylt.de, Internet: www.list-sylt.de, vertreten durch: Kurdirektorin Maiken Neubauer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 134 652 615

    Sylt Marketing GmbH (SMG), Stephanstraße 6, 25980 Sylt / Westerland, Telefon: 04651 82020, Telefax: 04651 820222, E-Mail: info@sylt.de, Internet: www.sylt.de, Geschäftsführer: Moritz Luft, Vorsitzender des Aufsichtsrates: Peter Douven, Registergericht: Amtsgericht Flensburg, Handelsregister: HRB 1137, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 184 530 651

    Tourismus-Service Hörnum, Eigenbetrieb der Gemeinde Hörnum (Sylt), Rantumer Straße 20, 25997 Hörnum, Telefon: 04651 96260, Telefax: 04651 962666, E-Mail: info@hoernum.de, Internet: www.hoernum.de, vertreten durch: Betriebsleiter Thomas Hagel, Registergericht: Amtsgericht Flensburg, Handelsregister: HRA 1658 NI, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 134 652 596

    Tourismus-Service Kampen, Eigenbetrieb der Gemeinde Kampen, Hauptstraße 12, 25999 Kampen, Telefon: 04651 46980, Telefax: 04651 469840, E-Mail: info@kampen.de, Internet: www.kampen.de, vertreten durch: Tourismus-Direktorin Birgit Friese, Registergericht: Amtsgericht Flensburg, Handelsregister: HRA 1647 NI, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 134 652 607

    Tourismus-Service Wenningstedt-Braderup GmbH & Co. KG (TSWB), Strandstraße 25, 25996 Wenningstedt-Braderup, Telefon: 04651 4470, Telefax: 04651 44740, E-Mail: info@wenningstedt.de, Internet: www.wenningstedt.de, Geschäftsführer: Henning Sieverts, Vorsitzender des Aufsichtsrates: Kai Müller, Registergericht: Amtsgericht Flensburg, Handelsregister: HRA 5454 FL, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 251 499 889

    Durch den Erwerb von Eintrittskarten und Tickets kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf die Teilnahme ausschließlich zwischen dem Kunden/Ticketinhaber und dem Veranstalter zustande. Der Veranstalter wird im Buchungsprozess und auf der Eintrittskarte bzw. dem Ticket explizit als „Anbieter/Vertragspartner“ benannt. Die oben genannten Unternehmen, die Tickets für touristische Leistungen telefonisch, persönlich oder über ihre Websites verkaufen, agieren jeweils lediglich als Vermittler. Die Unternehmen agieren nur dann selbst als Veranstalter der touristischen Leistung, wenn das jeweilige Unternehmen ausdrücklich als Veranstalter dieser Leistung ausgewiesen ist.

  2. Zustandekommen des Vertrages
    Jede Buchung ist verbindlich. Die Buchung kann elektronisch über das Internet oder telefonisch oder persönlich vor Ort vorgenommen werden. Über die Annahme, für die es keiner bestimmten Form bedarf, werden Sie unverzüglich nach Vertragsschluss durch Übersendung bzw. persönlichen Übergabe einer Buchungsbestätigung und/oder des Tickets informiert. Die dem Vermittler zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften geschützt (siehe Ziffer 8).
  3. Preis- und Lieferungsvorbehalt
    Es gelten die aktuellen Preisangaben inklusive Steuern. Die Eintrittspreise gelten nur in Verbindung mit einer gültigen Gästekarte der Insel Sylt oder dem 1. Wohnsitz auf der Insel Sylt. Bei fehlendem Nachweis (Gästekarte oder 1. Wohnsitz) ist ein Aufpreis zu zahlen. Wir behalten uns vor, Ticketbuchungen von Bestellern nicht anzunehmen sowie bei fehlender Verfügbarkeit diese nicht auszuführen. In diesem Fall benachrichtigen wir Sie unverzüglich und erstatten die geleistete Zahlung.
  1. Zahlung und Lieferung
    Die Lieferung erfolgt unverzüglich schriftlich innerhalb des Bestellvorgangs bzw. persönlich durch die Tourist-/Informationen und Verkaufsstellen vor Ort.Die Zahlung erfolgt gegen Barzahlung, Kartenzahlung, elektrisches Lastschriftverfahren (ELV) oder Paypal-Zahlung. Die Zahlung des auf der Buchungsbestätigung bzw. dem Ticket ausgewiesenen Betrages erfolgt bei Kauf vor Ort direkt an die Tourist-/Information bzw. Vorverkaufsstelle. Bei telefonischen Buchungen sowie Buchungen über Websites erfolgt die Zahlung nicht an den Veranstalter oder den Vermittler, sondern immer an den Lizenznehmer der Buchungssoftware (den Insel Sylt Tourismus-Service GmbH, Strandstraße 35, 25980 Westerland), der als Inkassobevollmächtigter auftritt.

    Das Ticket berechtigt jeweils nur die explizit genannte Anzahl an Person zum Eintritt bzw. zur Nutzung der gebuchten Leistung. Mit Verlassen der Veranstaltung bzw. der Veranstaltungsstätte verliert das Ticket seine Gültigkeit. Eine Mehrfachnutzung des Tickets ist ausdrücklich untersagt.

  1. Eigentumsvorbehalt
    Die Eintrittskarten und Tickets bleiben bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung unser Eigentum, unabhängig vom Ablauf der Widerrufsfrist.
  1. Widerrufs- und Rückgaberechte
    Beim Kauf von Eintrittskarten/ und Tickets für touristische Leistungen mit festen Terminen besteht nach § 312 g Abs. 2 Ziffer 9 BGB kein Widerrufsrecht. Jeder Erwerb von Eintrittskarten/Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Vermittler bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der gebuchten Leistung.
    Bei einer Absage oder einer Verlegung einer Veranstaltung entscheidet der Veranstalter, ob der gezahlte Preis freiwillig aus Kulanz zurückerstattet wird. Falls
    Veranstaltungen verlegt werden, behält die Eintrittskarte/Ticket ihre Gültigkeit, außer der Veranstalter gibt eine abweichende Regelung bekannt.
    Sofern Eintrittskarten/Tickets wegen einer Veranstaltungsabsage zurückgenommen werden, erfolgt die Rücknahme und die Rückerstattung des Kaufpreises im Regelfall nur bis zu 2 Wochen nach dem Veranstaltungstermin und bei den Vorverkaufsstellen, bei denen die Eintrittskarten/Ticktes erworben wurden. Bei einer Stornierung werden keine Bearbeitungs-, Service-, Vorverkaufs- und Versandgebühren zurückgezahlt.
  2. Beanstandungen
    Der Kunde ist verpflichtet, sich mit dem Vermittler in Verbindung zu setzen, wenn er die gekauften Eintrittskarten/Tickets nicht innerhalb von 24 Stunden nach Auftragserteilung erhalten hat.
    Unverzüglich nach Zugang der Eintrittskarten/Tickets ist der Kunde verpflichtet, diese auf Richtigkeit der Anzahl, Preise, Datum, Uhrzeit, Veranstaltung und
    Veranstaltungsort zu überprüfen. Reklamationen fehlerhafter Eintrittskarten/Tickets müssen unverzüglich (d. h. binnen zweier Arbeitstage) geltend gemacht werden. Die Reklamation hat schriftlich an den Vermittler zu erfolgen. Bei Fragen kann sich der Kunde an den zentralen Ansprechpartner der „Sylter Buchungspartner“ unter der Telefonnummer 04651 998 0 wenden.
  3. Datenschutz
    Die personenbezogenen Daten des Kunden werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, bearbeitet und genutzt (siehe im Buchungsprozess veröffentlichte Informationen zum Datenschutz). Der Lizenznehmer der Buchungssoftware ist berechtigt, Daten an den Veranstalter (natürliche oder juristische Personen) weiterzugeben.
    Wird beim Buchungsprozess in die Zusendung von Newslettern eingewilligt, ist der Lizenznehmer der Buchungssoftware berechtigt, die E-Mailadresse des Kunden an das jeweilige Unternehmen der Sylter Buchungspartner weiterzugeben. Die Einwilligung zum Erhalt der Newsletter kann jederzeit schriftlich an urlaub@insel-sylt.de oder durch Klicken auf Abbestellen in dem jeweiligen Newsletter direkt widerrufen werden.
  4. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
    Für alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Vermittlung von Eintrittskarten/Ticket-Käufen stehen, die über die genannten Unternehmen getätigt
    wurden, ist – soweit der Käufer Vollkaufmann ist – Flensburg als Gerichtsstand vereinbart.
    Internationale Ticketkäufe: Der Kauf gilt als international, wenn die Eintrittskarten/Tickets in ein anderes Land als die Bundesrepublik Deutschland versendet werden. Für diese Kaufverträge gilt deutsches Recht, der Gerichtsstand ist Flensburg. Es gilt ausschließlich das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  5. Salvatorische Klausel
    Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen
    Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch die gesetzliche Regelung zu ersetzen.

Bedingungen des Strandkorbverleihs

Bei der Insel Sylt Tourismus-Service GmbH, nachfolgend „ISTS“, können Strandkörbe wie folgt vorab bestellt werden:

– telefonisch über die Buchungs- und Servicenummer
– schriftlich (möglichst unter Verwendung des Bestellformulars)
– online über das Internetportal der ISTS

Frühbucherpreise können nur bei Bestellung bis zum 30.04. (Posteingangsstempel) gewährt werden und müssen mindestens 14 Tage vor dem 1. Miettag erfolgen. Für die Vorausbuchung von Strandkörben stehen nur begrenzte Kontingente zur Verfügung. Falls wir Ihrem Wunsch nicht voll entsprechen können, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.

Hundehalter, die Ihren Hund mit an den Strand nehmen möchten, werden gebeten, ausschließlich die dafür reservierten Strandabschnitte aufzusuchen.

Das Umsetzen oder Umbauen (bspw. mit einer Sandburg oder einem Zaun) des gemieteten Strandkorbs ist nicht gestattet.


Zahlungsbedingungen

Die Strandkorbmiete ist 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Die Strandkorbmiete kann wahlweise durch Bankeinzug, Überweisung, PayPal oder Kreditkarte bezahlt werden. Bei Bestellungen mit einer Vorlaufszeit von weniger als 14 Tagen ist nur die Zahlungsart Bankeinzug, PayPal oder Kreditkarte möglich. Die Buchung wird für die Insel Sylt Tourismus-Service GmbH erst dann verbindlich, wenn Ihnen die Buchung der gewünschten Leistung schriftlich bestätigt wird.

Rücktrittsgebühren

Für jede Stornierung oder Änderung von Buchungen wird eine Gebühr von 8,50 € erhoben. Zusätzlich wird bei Stornierungen für Buchungen vom 14. bis 1. Tag vor Mietbeginn 80 % der Strandkorbmiete berechnet. Ab Mietbeginn 100 %. Ausgeschlossen sind Rückzahlungen in Fällen höherer Gewalt (z. Bsp. Bergungs- bzw. vorbeugende Maßnahmen bei Sturmflutgefahr, Sturm, Sandaufspülungen), wenn die Nutzung des Strandkorbes zeitweise nicht oder nur beschränkt möglich ist.

Datenschutzerklärung

Die mit dem Buchungsservice übermittelten Daten werden von der Insel Sylt Tourismus-Service GmbH nach den Bestimmungen des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gelöscht.

Personenbezogene Daten werden zur Abwicklung Ihrer Bestellung, zur Lieferung von Waren, zur Abwicklung der Zahlung sowie zu Ihrer Information über Bestellungen, Produkte, Dienstleistungen und weitere für Sie möglicherweise interessante Angebote unseres Unternehmens verwendet. Zu diesem Zweck geben wir die Daten ggf. an andere Dienstleister, die wir zur Durchführung des Auftrages einschalten, weiter. Die so ggf. weitergegebenen Daten dürfen von dem Dienstleister ausschließlich zur Erfüllung seiner Aufgabe verwendet werden.

Selbstverständlich können Sie der Speicherung und Nutzung sowie der Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zu Werbezwecken jederzeit widersprechen. Bitte richten Sie Ihren Widerspruch an:

Insel Sylt Tourismus-Service GmbH
Strandstraße 35
25980 Sylt / OT Westerland
Telefon: +49 4651 9980
Telefax: +49 4651 9986000
E-Mail: urlaub@insel-sylt.de

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG

Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter ec.europa.eu/comsumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

Schlussklausel

Erfüllungsort ist der Sitz der Insel Sylt Tourismus-Service GmbH. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen beider Vertragspartner ist Sylt. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird die örtliche Zuständigkeit der Gerichte im Bezirk des Sitzes der ISTS vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann ist.

Allgemeine Mietbedingungen für E-Cars

1. Vertragsschluss / Stornierung / Stornokosten
(1)
Der Mietvertrag über ein E-Car sowie etwaige Ausstattungsgegenständen (Sitzerhöhung, Kindersitz etc.) (nachfolgend einheitlich „Ausstattung“ genannt) zwischen der Insel Sylt Tourismus-Service GmbH (nachfolgend „Vermieterin“ genannt) und dem Mieter kommt entweder mit der Unterschrift des Mieters auf der Buchungsbestätigung oder mit der Bestätigung der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ auf der Website der Vermieterin zustande.
(2)
Der Mieter kann den Mietvertrag bis zum und einschließlich achten Kalendertag vor Beginn der Mietzeit kostenfrei stornieren. Für den Fall einer Stornierung bis zu einem vollen Kalendertag vor dem Tag des Beginns der Mietzeit hat der Mieter 30 % der Miete zu zahlen, soweit eine anderweitige Vermietung des E-Cars nicht möglich ist. Bei einer Stornierung von weniger als einem vollen Kalendertag vor Mietbeginn hat der Mieter 80 % der Miete zu zahlen, soweit eine anderweitige Vermietung des E-Cars nicht möglich ist.

2. Übergabe des E-Cars
(1) Die Übergabe erfolgt an der bei der Buchung ausgewählten Mietstation zur vereinbarten Zeit des ersten Miettages. Eine Übergabe ist nur zu den angegebenen Öffnungszeiten möglich.
(2) Die Übergabe erfolgt nur nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Miete und persönlicher Vorlage des Personalausweises des Mieters (Mindestalter des Mieters: 18 Jahre) im Original und seines Führerscheins im Original. Alle zusätzlichen Fahrer müssen bei der Übergabe ebenfalls persönlich anwesend sein und ebenfalls ihren Personalausweis und Führerschein im Original zur Registrierung im Mietvertrag vorlegen. Es gelten die Vorgaben der Vermieterin zum Mindestalter von 18 Jahren. Kann der Mieter oder zusätzliche Fahrer bei Übergabe des Fahrzeugs die notwendigen Dokumente nicht vorlegen bzw. hat er noch nicht das jeweilige Mindestalter erreicht, wird die Vermieterin vom Mietvertrag zurücktreten; Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung sind in diesem Fall ausgeschlossen.
(3) Anmietung eines Citroen AMI: Mieter dürfen ihre eigenen Kinder ab dem 16. Geburtstag (nachgewiesen durch Personalausweis und Besitz des Führerscheins AM) als durch den Mieter begleiteten Fahrer eintragen lassen und haften für alle etwaigen Schäden oder Folgeschäden.
(4) Der Mieter hat das E-Car bei der Übergabe zu kontrollieren, der Vermieterin etwaige Mängel anzuzeigen und schriftlich auf dem Übergabeprotokoll zu vermerken. Dies gilt auch für Mängel oder Schäden an der Ausstattung.
(5) Die Vermieterin überlässt das E-Car in verkehrssicherem Zustand mit voll aufgeladenem Akku.

3. Rückgabe des E-Cars
(1) Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Setzt der Mieter den Gebrauch des E-Cars nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung. Jeder angebrochene Überziehungstag wird mit zweifacher Tagesmiete berechnet.
(2) Das E-Car ist am letzten Tag der Anmietung und soweit nichts anderes vereinbart ist, an der ausgewählten und gebuchten Stelle, zu den benannten Öffnungszeiten in vertragsgemäßem Zustand mit der überlassenen Ausstattung zurückzugeben. Nach Beendigung des Mietvertrages oder nach Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist die Vermieterin berechtigt das E-Car jederzeit in Besitz zu nehmen. Bei Rückgabe festgestellte Mängel und Schäden, die nicht im Übernahmeprotokoll genannt werden, gelten als während dem Überlassungszeitraum entstanden, es sei denn der Mieter beweist das Gegenteil. Über den Zustand der Rückgabe wird ein Rückgabeprotokoll angefertigt.

4. Fälligkeit der Mietzahlung / Belastung von Kreditkarten / Überlassungsanspruch
(1) Die vereinbarte Miete ist mit Abschluss des Mietvertrages fällig soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Bei der Bezahlung mit Kreditkarte erfolgt eine Belastung mithin schon vor Beginn der Mietzeit. Lässt der Mieter den rechtmäßig eingezogenen Betrag zurückbuchen, trägt er die damit anfallenden Kosten.
(2) Der Mieter erhält mit Abschluss des Mietvertrages Anspruch auf die Überlassung eines E-Cars der gewählten Kategorie. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Überlassung eines E-Cars mit einer bestimmten Ausstattung oder Farbe.

5. Nutzung / Gebrauchsüberlassung / Inselgebundenheit
(1) Der Mieter verpflichtet sich, das E-Car und die Ausstattung schonend und sachgerecht zu behandeln sowie das E-Car hinreichend gegen Diebstahl zu sichern und dafür Sorge zu tragen, dass im E-Car nicht geraucht wird. Die Kosten für eine notwendige Innenreinigung bei grober Verschmutzung des Innenraums oder bei Verstoß gegen das Rauchverbot werden dem Mieter mit 250,00 € in Rechnung gestellt. Die Entschädigung ist höher anzusetzen, wenn die Vermieterin einen höheren Aufwand nachweist. Ferner verpflichtet sich der Mieter bei der Nutzung des E-Cars die gesetzlichen Vorgaben für den Straßenverkehr, insbesondere der Straßenverkehrsordnung einzuhalten.
(2) Das E-Car darf nur durch den Mieter und die im Mietvertrag genannten Fahrer geführt werden. Die Überlassung des E-Cars an Dritte oder die Verwendung desselben zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung gegen Entgelt z. B. als Mietwagen oder Taxi ist unzulässig. Eine Verbringung des E-Cars von der Insel ist ohne schriftliche Genehmigung der Vermieterin unzulässig.
(3) Das E-Car darf nur im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Das E-Car darf nicht genutzt werden für Wettfahrten und sonstigen Motorsport, Fahrzeugtests, Fahrsicherheitstraining oder zur Beförderung von Gefahrenstoffen.
(4) Kontrollleuchten und Reifendruck sind während der Mietdauer regelmäßig zu kontrollieren.

6. Reparaturen von Fahrzeugschäden
(1) Falls während der Mietzeit zur Gewährleistung der Betriebs- und Verkehrssicherheit des E-Cars Reparaturen notwendig sind, dürfen solche Reparaturaufträge nur in Auftrag gegeben werden, falls die Vermieterin dem zuvor ausdrücklich zugestimmt hat. Reparaturkosten werden nur gegen Vorlage ordnungsgemäßer Belege erstattet, soweit der Mieter nicht für die Reparatur selbst haftet.

7. Versicherung
(1) Die Fahrzeugeigentümerin unterhält für das E-Car eine Haftpflichtversicherung.
(2) Die Fahrzeugeigentümerin unterhält für den Citroën AMI eine Teilkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 150 € pro Schadensfall. Für die Citroën C3, C4, C5, Berlingo und Spacetourer unterhält die Fahrzeugeigentümerin eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 500 € pro Schadenfall Der Versicherungsschutz der Teil- und Vollkaskoversicherung besteht nur während der Mietzeit. Die Selbstbeteiligung ist bei einem Schadenfall vom Mieter zu tragen.
(3) Das Kfz ist nach den „Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeugversicherung“ (AKB), den „Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung gegen Veruntreuung von Selbstfahrervermietfahrzeuge“ (ABVVS) sowie den „Zusatzbedingungen zu den ABVVS“ und den gesetzlichen Bestimmungen versichert.
(4) Der Versicherungsschutz für das gemietete Fahrzeug erstreckt sich auf eine Haftpflichtversicherung mit einer maximalen Deckungssumme bei Personen- & Sachschäden von 100 Mio. €. Die maximale Deckungssumme je geschädigte Person beläuft sich auf höchstens 15. Mio. € je geschädigte Person.
(5) Für den Kaskoversicherungsschutz gilt Folgendes: In der Vollkaskoversicherung besteht Versicherungsschutz bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeuges einschließlich seiner mitversicherten Teile und seines mitversicherten Zubehörs durch einen selbst verschuldeten Unfall oder durch eine mut- oder böswillige Handlung von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen.
(6) In der Teilkaskoversicherung sind nachfolgende Schäden versichert: Brand/Explosion, Entwendung, Elementargefahren: Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung oder sonstige Naturgewalten, Zusammenstoß mit Tieren aller Art, Glasbruch, Marder- und Tierbissschäden aller Art.
(7) Die Abwicklung sämtlicher Versicherungsschäden erfolgt direkt über den Fahrzeugeigentümer: CITROËN DEUTSCHLAND GMBH, Sitz: Rüsselsheim oder den vom Fahrzeugeigentümer beauftragten Dritten: Emrich & Markenstein Rechtsanwälte GbR, Armand-Peugeot- Straße 1, D-66119 Saarbrücken

8. Haftung / Verpflichtungen des Mieters bei einem Unfall und/oder einem sonstigen Schaden
(1) Der Mieter haftet bei Unfallschäden, Verlust oder Diebstahl des gemieteten Fahrzeuges für den hierdurch entstandenen Schaden bzw. die hierdurch entstandenen Reparaturkosten in Höhe des Selbstbehaltes der unter Ziffer 7.2 genannten Kaskoversicherung. Dies gilt nicht für Haftpflichtschäden, die durch Dritte verursacht werden, sofern die Haftung des Dritten zu 100 % besteht und die Ansprüche gegen dessen Haftpflichtversicherung durchsetzbar sind.
(2) Unbeschadet hiervon haftet der Mieter auch für unter die Teilkaskoversicherung fallende Schäden in Höhe des Selbstbehaltes der oben genannten Teilkaskoversicherung.
(3) Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Mautkosten, Abgaben, Bußgelder und Strafen.
(4) Der Mieter haftet unbeschränkt für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzliche Bestimmungen sowie für sämtliche Besitzstörungen, die er oder Dritte, denen der Mieter das Fahrzeug überlässt, verursachen. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Straf-, Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden oder sonstige Stellen aufgrund von Verstößen beim Vermieter geltend machen. Die dadurch bedingten Zusatzkosten können der im Mietzeitpunkt aktuell gültigen Preisliste entnommen werden. Die gültige Preisliste ist in der Vermietstation vor Ort erhältlich.

Es wird darauf hingewiesen, dass auf Verlangen der Polizeibehörde bei Vorliegen eines berechtigten Interesses die personenbezogenen Daten der anfragenden Behörde mitgeteilt werden, wenn im Mietzeitraum gegen Verkehrsvorschriften verstoßen oder eine strafbare Handlung bei der Nutzung des Fahrzeuges begangen wird. Der Mieter ist verpflichtet dem Vermieter unverzüglich die Kontaktdaten des Fahrers bekannt zu geben, der im Zeitpunkt der Verkehrsordnungswidrigkeit das Fahrzeug geführt hat. In solchen Fällen wird dem
Mieter für den Bearbeitungsaufwand des Vermieters von Anfragen der Verfolgungsbehörden oder sonstigen Dritten zur Ermittlung von während der Mietzeit je begangener Ordnungswidrigkeiten im Inland, Straftaten oder Störungen zusätzlich eine Verwaltungskostenpauschale berechnet, es sei denn der Mieter weist nach, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist. Der Vermieter behält sich die Geltendmachung von weitergehenden Schadenersatzansprüchen vor.
(5) Bei Verlust oder Beschädigung des Ladekabels für E-Fahrzeuge und Hybridfahrzeuge ist der Mieter dem Vermieter zum Schadenersatz verpflichtet. Für die Ersatzbeschaffung des Kabels ist vom Mieter ein Pauschalbetrag in Höhe von 350 € (inkl. MwSt.) zu erstatten, es sei denn, der Mieter weist nach, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist.
(6) Für die Beseitigung von Beschädigungen im Innenraum, die nicht auf ein Unfallgeschehen, sondern auf eine unsachgemäße Behandlung durch den Mieter zurückzuführen sind, ist der Mieter schadenersatzpflichtig, es sei denn es handelt sich um gewöhnliche Gebrauchsspuren durch vertragsgemäße Benutzung. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden. Zur Bestimmung der Reparaturkosten wird eine Reparaturkostenkalkulation erstellt.
(7) Weiterhin sind Schäden, die durch eine unsachgemäße Behandlung und/ oder Bedienung des Kfz, etwa durch einen Schaltfehler oder eine Falschbetankung oder durch das Ladegut entstanden sind, vom Versicherungsschutz nicht abgedeckt. Bei den durch die Voll- oder Teilkaskoversicherung abgedeckten Gefahren beschränkt sich die Haftung des Mieters auf seinen Selbstbeteiligungssatz. Dies entbindet den Mieter nicht von seinen vertraglichen Obliegenheiten. Bei mehreren Schäden während der Mietzeit ist die Selbstbeteiligung pro Schadenfall vom Mieter zu zahlen.
(8) Bei Beschädigungen von Reifen/Felgen, die nicht auf ein Unfallereignis zurückzuführen sind, ist der Mieter zur Erstattung der Kosten für die Beseitigung dieser Beschädigungen verpflichtet. Hierzu wird vom Vermieter oder einem Sachverständigen eine Reparaturkostenkalkulation erstellt und dem Mieter ausgehändigt.
(9) Die vorgenannten Bestimmungen gelten nicht hinsichtlich der Schäden, die aus verbotener Nutzung oder Verletzung der Verpflichtung des Mieters zum Verhalten bei Unfällen herrühren.
(10) Der Mieter haftet unbeschränkt, wenn er den Schaden durch Vorsatz verursacht hat. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens ist der Vermieter berechtigt, einen entsprechenden Schadenersatzanspruch gegenüber dem Mieter in einem der Schwere dessen Verschuldens entsprechenden Verhältnis geltend zu machen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Mieter bzw. der Fahrer. Der Mieter haftet weiter unbeschränkt für alle Schäden, die bei der Benutzung durch einen hierzu nicht berechtigten Dritten oder durch verbotene Nutzungen entstanden sind.
(11) Soweit der Kaskoversicherer die Schäden und Schadennebenkosten nicht ersetzt, haftet der Mieter.
(12) Verschuldensunabhängig ist der Mieter verpflichtet, den vereinbarten Selbstbehalt der Voll- und Teilkaskoversicherung zu begleichen. Bei Unfällen, Diebstahl, Brand, Wild- oder sonstigen Schäden ist der Mieter bzw. der berechtigte Fahrer verpflichtet, unverzüglich die Polizei hinzuzuziehen und den Vermieter zu verständigen, am Unfall Beteiligte und Zeugen namentlich und mit Anschrift zu notieren und keine Schuldanerkenntnisse Dritten gegenüber abzugeben.
(13) Notwendige Bergungsmaßnahmen oder Reparaturen werden in jedem Fall vom Vermieter veranlasst.
(14) Bei einem Voll- oder Teilkaskoschaden sind die Kosten für ein Ersatzfahrzeug nicht vom Versicherungsschutz umfasst und daher vom Mieter zu tragen.

9. Verhalten bei Unfall
Bei Unfällen, Diebstahl, Brand, Wild- oder sonstigen Schäden ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich die Polizei sowie die Vermieterin zu verständigen. Der Mieter hat die Abgabe eines Schuldanerkenntnisses gegenüber Dritten zu unterlassen. Der Mieter verpflichtet sich, der Vermieterin unverzüglich eine Schadensmeldung zu erstellen. Aus der Schadensmeldung an die Vermieterin müssen insbesondere ersichtlich sein:
a. der Tag und die Uhrzeit des Unfalls,
b. der Schadensort,
c. die Anschrift des Fahrers des Fahrzeugs sowie die Daten des Führerscheins (Klasse, ausstellende Behörde und Ausstellungstag),
d. die Anschrift des etwaigen Schadensgegners und das Kennzeichen des Fahrzeugs,
e. eine genaue Beschreibung des Schadenhergangs (möglichst unter Beifügung einer Skizze)
f. ob und durch welche Stelle ein Polizeiprotokoll gefertigt wurde,
g. wer als Augenzeuge in Betracht kommt,
h. der Schadensumfang, und zwar:
a. Am Fahrzeug selbst (Kasko-Schaden),
b. Sach- oder Personenschäden Dritter (Haftpflicht-Schäden).
Sollte die Vermieterin durch die Verletzung vorstehender Pflichten einen Schaden erleiden, der auf Grund der Pflichtverletzung nicht von Dritten, insbesondere Versicherungen ersetzt wird, so haftet der Mieter in voller Höhe des Schadens.

10. Kündigung
Die Vertragspartner sind jeweils berechtigt, den Mietvertrag entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund besteht insbesondere falls der Mieter das E-Car entgegen der Bestimmungen dieser Mietvertragsbedingungen nutzt oder das E-Car vorsätzlich beschädigt.

11. Haftung des Vermieters
(1) Die Vermieterin haftet nur für Schäden des Mieters oder zusätzlicher Fahrer und Fahrzeuginsassen aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlung, die einem Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Vermieterin zugerechnet werden können. Alle weiteren Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen.
(2) Die Vermieterin übernimmt keine Haftung für Sachen, die bei der Rückgabe im Mietgegenstand zurückgelassen werden.

12. Nichtigkeit / Nebenabreden
Die Nichtigkeit einer oder mehrerer der Bestimmungen dieses Vertrages berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

13. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist der Sitz der Vermieterin. Dies gilt auch für Scheck- und Wechselverbindlichkeiten.

14. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Gerichtsstand der Sitz der Vermieterin.

15. Kontakt
Die Vermieterin ist in den Geschäftsräumen “E-Mobility Center“, Strandstraße 32, 25980 Sylt / Westerland und telefonisch unter der Telefonnummer 04651 998-260 täglich vom 01.04. bis zum 31.10. von 09.00 bis 17.30 Uhr erreichbar. In Notfällen ist die Vermieterin unter 0151 588 476 62 erreichbar.

Allgemeine Mietbedingungen für Fahrräder, E-Bikes und E-Roller

1. Vertragsschluss / Stornierung / Stornokosten
(1) Der Mietvertrag über ein Fahrrad / E-Bike / E-Roller bzw. mehrere Fahrräder / E-Bikes / E-Roller (nachfolgend einheitlich „Zweirad“ genannt) sowie Ausstattungsgegenständen (Fahrradhelm, Radwegekarte etc.) (nachfolgend einheitlich „Ausstattung“ genannt) zwischen der Insel Sylt Tourismus-Service GmbH (nachfolgend „ISTS“ genannt) und dem Mieter kommt entweder mit der Unterschrift des Mieters auf der Reservierungsbestätigung oder mit der Betätigung der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ auf der Website des ISTS zustande.
(2) Der Mieter kann den Mietvertrag bis zum und einschließlich achten Kalendertag vor Beginn der Mietzeit kostenfrei stornieren. Für den Fall einer Stornierung innerhalb von sieben Kalendertagen vor Beginn der Mietzeit und bis einem vollen Kalendertag vor Beginn der Mietzeit hat der Mieter 30 % des Mietpreises zu zahlen, soweit eine anderweitige Vermietung des Zweirades nicht möglich ist. Bei einer Stornierung von weniger als einem vollen Kalendertag vor Mietbeginn hat der Mieter 80 % des Mietpreises zu zahlen, soweit eine anderweitige Vermietung des Zweirades nicht möglich ist.


2. Fälligkeit der Mietzahlung / Belastung von Kreditkarten / Überlassungsanspruch

(1) Die vereinbarte Miete ist mit Abschluss des Mietvertrages fällig soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Bei der Bezahlung mit Kreditkarte erfolgt eine Belastung mit-hin schon vor Beginn der Mietzeit. Lässt der Mieter den rechtmäßig eingezogenen Betrag zurückbuchen, trägt er die damit anfallenden Kosten.
(2) Der Mieter erhält mit Abschluss des Mietvertrages Anspruch auf die Überlassung eines Zweirades der gewählten Kategorie. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Überlassung eines Zweirades mit einer bestimmten Ausstattung oder Farbe.


3. Nutzung / Gebrauchsüberlassung / Inselgebundenheit

(1) Der Mieter verpflichtet sich, das Zweirad und die Ausstattung schonend und sachgerecht zu behandeln sowie das Zweirad hinreichend gegen Diebstahl zu sichern, insbesondere das Zweirad zur Nachtzeit nicht an einer öffentlich zugänglichen Stelle abzustellen. Ferner verpflichtet sich der Mieter bei der Nutzung des Zweirades die gesetzlichen Vorgaben für den Straßenverkehr, insbesondere der Straßenverkehrsordnung einzuhalten.
(2) Der Mieter kann gemietete Zweiräder und Ausstattung seiner Familie und Bekannten zur Nutzung überlassen. Der Mieter wird diejenigen Personen, denen er das Zweirad und / oder die Ausstattung zur Nutzung überlässt zu Gunsten des ISTS verpflichten, der Vorgabe des vorstehenden Absatz 1 zu entsprechen. Eine Untervermietung des Zweirades oder sonstige von vorstehendem Satz 1 abweichende Gebrauchsüberlassung an Dritte sowie eine Verbringung des Zweirades von der Insel ist ohne schriftliche Genehmigung des ISTS unzulässig.
(3) Für die Nutzung bzw. das Fahren der E-Roller benötigt der Mieter / Fahrer die Führerscheinklasse M oder A2 (ab 16 Jahren), Klasse A,B (ab 18 Jahre. alte Klasse 1, 1a, 1b, 2, 3 und 4). Es besteht Helmpflicht sowie die Pflicht mit Abblendlicht zu fahren, auch tagsüber. Der Fahrer / Mieter muss bei der Fahrt seinen Personalausweis, Führerschein sowie den Mietvertrag mit sich führen.


4. Mietzeit / Zahlungspflicht

Die Mietzeit bestimmt sich nach der Angabe auf der Reservierungsbestätigung. Die Zahlungspflicht besteht für jeden angefangenen Kalendertag.


5. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet dem ISTS auch für leicht fahrlässig verursachte Schäden am Zweirad und der Ausstattung sowie dem leicht fahrlässig verursachten Verlust des Zweirades oder der Ausstattung.


6. Haftung des ISTS

Der ISTS haftet für Schäden des Mieters aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlung. Bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie wesentlichen Vertragspflichten haftet der ISTS auch für leichte Fahrlässigkeit. Handlungen eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des ISTS sind dieser zuzurechnen.


7. Beschädigung / Unfall

(1) Der Mieter verpflichtet sich, Schäden am Zweirad dem ISTS unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen. Im Falle einer Haftung des Mieters für den Schaden, trägt der Mieter die Reparaturkosten.
(2) Ist die Beschädigung Folge eines Unfalls, ist der Mieter verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, die der Aufklärung des Schadensereignisses dienlich und förderlich sind und dazu bei einem offensichtlich nicht nur geringfügigen Schaden (unter 50,00 € geschätzte Reparaturkosten) die Polizei zu verständigen. Der ISTS ist über alle Einzelheiten des Ereignisses wahrheitsgemäß zu unterrichten. Dabei sind alle zur Rechtsverfolgung wesentlichen Angaben zu machen, insbesondere die Unfallbeteiligten und etwaige Zeugen zu benennen.
(3) E-Bikes sind gegen Diebstahl versichert, sofern sie mit mindestens einem Schloss gesichert sind. Als Nachweis sollte der Mieter ein Foto des abgeschlossenen E-Bikes vorlegen. Der Diebstahl muss bei der Polizei angezeigt werden.


8. Rückgabe

Der Mieter hat das Zweirad bis 17:30 Uhr am letzten Kalendertag der Mietzeit an den ISTS zurückzugeben. Erfolgt die Rückgabe verspätet, hat der Mieter dadurch etwa angefallene Kosten zu erstatten und für jeden angebrochenen Kalendertag eine Nutzungsentschädigung in Höhe des Tagesmietpreises zu zahlen.


9. Kontakt

Der ISTS ist in den Geschäftsräumen Strandstraße 32 (Sylter Welle) und telefonisch unter der Telefonnummer 04651 998-260 täglich vom 26.03.18 bis zum 31.10.18 von 09:00 bis 18.00 Uhr erreichbar. Mobil unter 0151 588 476 62.


10. Alternative Streitbeilegung

Gemäß Art.14 Abs.1 ODR-VO und § 36 VSBG.
Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/comsumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

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